Stadt Höxter (red). „Leistet“ sich die Stadt Höxter mehr als ihre Nachbarstädte? Grund- und Gewerbesteuern, Abwassergebühren und viele andere Gebühren und wie jüngst auch die Eintrittspreise für das Hallenbad – warum ist Höxter regelmäßig teurer als unsere Nachbarstädte?
Am 28. Dezember also mit einer Vorlaufzeit von 4 Tagen informierte die Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH ihre Kunden per öffentlicher Bekanntmachung über eine saftige Preiserhöhung von über 20 %. Die Presse erhielt wohl bereits am 24. Dezember also an Heilig Abend eine erläuternde Mitteilung über die zu verkündende Preiserhöhung. Auch dies erscheint als eine eher ungewöhnliche Terminwahl.
Der Hinweis in der Pressemitteilung der GWH, man habe das Ergebnis des Wasserpreisgutachtens mit dem Kartellamt abgestimmt, suggeriert, die Preiserhöhung sei behördlich überprüft und damit genehmigt worden. Das Kartellamt wird aber nur als Missbrauchsbehörde tätig. Wenn die GWH aber ihre Preiserhöhung mit dem Kartellamt abgestimmt hat, ist dies eher als Indiz dafür zu werten, dass der neue Wasserpreis in Höxter den Anfangsverdacht eines Preismissbrauches beim Kartellamt ausgelöst hätte.
Ein von der BfH durchgeführter Vergleich der Wasserpreise im Kreis Höxter und mit den umliegenden Gemeinden Holzminden und Boffzen kommt zu dem Ergebnis, das Trinkwasser in Höxter ab dem 01. Januar 2021 am teuersten ist. Gegenüber den so auch ermittelten Durchschnittspreisen für Trinkwasser zahlen die Höxteraner für die Haushaltsgrößen von 4 Personen 21 %, von 2 Personen 28 % und von 1 Person 36 % mehr als der Durchschnitt in unserer Nachbarschaft. Die den Höxteraner*innen durch die Preiserhöhung ins Haus stehende Mehrbelastung beträgt in 2021 so mehr als 600 T€.
Die öffentliche Bekanntmachung der neuen Preise enthält keine Information über den Anlass und die nachvollziehbaren Gründe der bekannt gegebenen Preiserhöhung. Die Trinkwasserverbraucher – also wir alle – haben bei einem Monopolversorger, wie es bei der Trinkwasserversorgung der Fall ist, aber das Recht zu erfahren, warum wir mehr bezahlen sollen.
Dieses Recht ist im § 315 BGB geregelt. „Die Grundsätze für die Frage der zivilgerichtlichen Überprüfung von Tarifen bzw. Preisen, die den Bereich der Daseinsvorsorge betreffen und für die auch Anschluss- und Benutzungszwang besteht, sind in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch geklärt: § 315 BGB bindet die Gestaltungsmacht des Berechtigten an billiges Ermessen und unterwirft die von ihm getroffene Bestimmung einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle. Es schützt damit den anderen Vertragspartner, typischerweise den sozial Schwächeren, ohne allerdings eine globale Ermächtigung zur gerichtlichen Preiskontrolle zu enthalten (BGH NVwZ 2008,110 Tz. 20).“ Quelle: rug-anwaltsblog.de Daraus folgt leider, dass sich die Kunden selbst um die Wahrung ihrer Rechte kümmern müssen. Nach § 24 der Allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung der Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH, die wörtlich den entsprechenden Vorgaben der AVBWasserV entsprechen, sind Preisänderungsklauseln kostennah auszugestalten. Sie dürfen die Änderung der Preise nur von solchen Berechnungsfaktoren abhängig machen, die der Beschaffung und Bereitstellung des Wassers zuzurechnen sind. Die Berechnungsfaktoren müssen vollständig und in allgemein verständlicher Form ausgewiesen werden.
Nach Einschätzung der unabhängigen Wählergemeinschaft Bürger für Höxter mangelt es bei der am 28. Dezember 2020 öffentlich bekannt gemachten Preiserhöhung offensichtlich aber bereits an den formal daran zu stellenden Anforderungen. Von den genannten Berechnungsfaktoren, die eine Preisänderung rechtfertigen würden, werden weder in der öffentlichen Bekanntmachung noch in der Pressemitteilung der GWH konkret nachvollziehbare geschweige denn vollständige Angaben gemacht. Die Verbraucher können damit auch nicht ansatzweise erkennen, warum sie eine derart eklatante Preiserhöhung hinnehmen müssen. Der heimische Trinkwasserversorger an dem die Stadt Höxter zu 75 % beteiligt ist, scheint also die vom Gesetzgeber geforderte Transparenz bei der Preisgestaltung zu scheuen.
Das ist für ein mehrheitlich in öffentlicher Hand befindliches Versorgungsunternehmen der Daseinsvorsorge aber unwürdig. Ob die Preiserhöhung für Trinkwasser letztlich aber rechtmäßig oder unrechtmäßig ist, kann die BfH auch nicht beurteilen. Die gerichtliche Überprüfung der neuen Wasserpreise auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist leider das einzige Mittel, dass den einzelnen Trinkwasserkunden der GWH zur Verfügung steht.
Jeder Wasserverbraucher, der die Preiserhöhung nicht einfach hinnehmen will, kann sich also dagegen wehren. In einem ersten Schritt ist ein an die GWH gerichteter Widerspruch gegen die Wasserpreiserhöhung möglich. Die unabhängige Wählergemeinschaft Bürger für Höxter hält ein Musterschreiben für Interessenten auf ihrer Internetseite und ihrer Facebookseite vor. Das Musterschreiben kann auch per E-Mail unter
Leisten wir uns mehr als diese es tun? Daran liegt es nach Einschätzung der unabhängigen Wählergemeinschaft Bürger für Höxter aber wohl nicht. Das Leistungsangebot der Stadt Höxter entspricht eher dem Durchschnitt und lässt keine besonderen Luxusleistungen für die Bürger*innen erkennen. Es muss dann wohl in Höxter eine Art „Raupe Nimmersatt“ geben, die den Bürger*innen immer mehr abverlangt.