Höxter (red). Das Verwaltungsgericht Minden hat mit seinem Urteil vom 6. Dezember 2017 entschieden, dass der Kreis Höxter als Genehmigungsbehörde erneut über den Antrag der Maka Windkraft Verwaltungs GmbH auf Errichtung und Betrieb einer Windenenergieanlage in Höxter-Fürstenau zu entscheiden hat. Das Urteil ist am 21. Dezember 2017 bei der Stadt Höxter eingegangen. Für weitere 4 Anlagen werden die entsprechenden Urteile in den nächsten Tagen erwartet.
Das Verwaltungsgericht gelangt in seiner Entscheidung zu der Auffassung, dass die Ausweisungen von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen in den Flächennutzungsplänen der Stadt Höxter aus 1998 und 2005 keine Wirksamkeit entfalten würden.
Bürgermeister Fischer äußert sich hierzu: „Sollte diese Entscheidung in Rechtskraft erwachsen, würde dies nach meiner Auffassung einen nicht hinnehmbaren Steuerungsverlust für Windkraftanlagen auf dem Gebiet unserer Stadt bedeuten. Aus dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichts können zudem wichtige Hinweise zu der derzeit beschlossenen 8. Änderung des Flächennutzungsplanes entnommen werden. Denn durch den Ratsbeschluss vom 21.09.2017 wurden Abstandflächen festgelegt, die nach unserer bisherigen Auswertung des Urteils keinen ausreichenden substantiellen Raum für die Windenergienutzung in Höxter eröffnen und damit keinen rechtlichen Bestand haben dürften. Dies bestätigt mich, dass meine Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 21.09.2017 richtig war. Das Urteil wird nunmehr durch unser Rechtsanwaltsbüro umgehend gründlich analysiert werden. Sodann werden in Abstimmung mit dem Rat der Stadt Höxter die notwendigen weiteren Verfahrensschritte abgesprochen.Ziel muss eine rechtssichere Flächennutzungsplanung der Stadt Höxter sein, um die Steuerung der Windenergienutzung auf dem Gebiet der Stadt Höxter weiterhin aktiv und wirksam im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und unter Beachtung der einzuhaltenden rechtlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen.“