NRW (red). Auf der Flucht vor dem Krieg erreichen derzeit täglich hunderte Menschen die Landesunterkünfte in Nordrhein-Westfalen. Viele der geflüchteten Personen aus der Ukraine führen Heimtiere - vor allem Hunde und Katzen, aber auch Nager und Vögel - mit sich. Grundsätzlich gelten für die Einführung von Heimtieren in die Europäische Union strenge tierseuchenrechtliche Bestimmungen, um etwa dem Auftreten von Tollwutinfektionen in Deutschland keine Chance zu geben. Aufgrund der besonderen Krisensituation haben sich alle Bundesländer in Abstimmung mit dem Friedrich-Loeffler-Institut auf ein erleichtertes Verfahren bei der Einführung von Haustieren aus der Ukraine geeinigt. Geflüchtete Personen, die eine Unterkunft erhalten haben, müssen ihre mitgebrachten Heimtiere bei den zuständigen kommunalen Veterinärbehörden melden, um eine amtliche Beobachtung von Heimtieren zu gewährleisten. Aufgrund der Flucht können Halterinnen und Halter die Tiergesundheitsvoraussetzungen wie Tollwutimpfung, Mikrochipkennzeichnung und Labor-Blutuntersuchungsbefund zur Bestätigung einer stabilen Tollwutimpfung in der Regel nicht erfüllen oder nachweisen. Daher ist eine Beobachtung durch die Veterinärbehörden erforderlich.
Falls erforderlich, müssen betroffene Heimtiere schnellstmöglich gegen Tollwut geimpft, gekennzeichnet und mit einem Heimtierausweis versehen werden. Die zuständigen Veterinärämter entscheiden auch über eine mögliche Eignung der vorhandenen Räumlichkeiten für eine gegebenenfalls erforderliche Isolierung der Tiere.
In Landesunterkünften für aus der Ukraine Vertriebene und andere geflüchtete Menschen ist eine gemeinsame Unterbringung von Schutzsuchenden und ihren Haustieren nicht möglich. Zum einen sind die Einrichtungen nicht für die Haltung von Tieren ausgelegt. Zum anderen werden dadurch potentielle Gesundheitsgefahren für andere Bewohnerinnen und Bewohner ausgeschlossen.
Für solche Notfälle organisiert die nordrhein-westfälische Tierschutzbeauftragte Dr. Gerlinde von Dehn ein Netzwerk von privaten Organisationen und Verbänden, die alternative Unterbringungsmöglichkeiten bei Privatpersonen zur Verfügung stellen können. "In dieser schweren Krisensituation sollten Tiere, wenn möglich, nicht von ihren Tierhaltern getrennt werden. Wir sammeln deshalb derzeit Kontaktdaten von Einzelpersonen, Vereinen und bereits entstandenen Netzwerken, welche ehrenamtlich organisiert Unterbringungs- und Hilfsmöglichkeiten für Menschen mit ihren Heimtieren anbieten. So können solche Orte gefunden und angeboten werden, die Geflüchtete und ihre Heimtiere direkt eine gemeinsame Unterbringung ermöglichen", so von Dehn.
Die bundesweit abgestimmten Tiergesundheitsregelungen gelten zunächst befristet bis zum 31. August 2022. Bis dahin sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen dazu aufgefordert, jeweils zu Monatsbeginn dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen zu berichten, wie viele Fälle zur Kenntnis gelangt sind.
Es ist nicht erforderlich, dass sich betroffene Ukraine-Flüchtlinge, deren Heimtiere nicht in Sammelunterkünften untergebracht werden können, persönlich für eine Vermittlung an die Tierschutzbeauftragte wenden. Die gesammelten Hilfsangebote werden über die zuständigen Behörden an die Kommunen weitergeleitet und können dort verwendet werden.
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Foto: Fotografie Deisterklick/Kerstin Stotz