Kreis Höxter (red). Zum vorsorglichen Schutz hat die Kreisverwaltung den Publikumsverkehr in allen Bereichen stark eingeschränkt. Daran erinnert noch einmal der Leiter des Krisenstabs des Kreises Höxter, Gerhard Handermann. „Unser Ziel ist es, Kontakte zu reduzieren, Übertragungswege zu vermeiden und die Arbeit der Kreisverwaltung aufrechtzuerhalten“, sagt er. Deshalb sind Besuche der Kreisverwaltung zur Bearbeitung von dringenden Anliegen, die ein persönliches Erscheinen erfordern, derzeit nur möglich, wenn zuvor ein Termin vereinbart und bestätigt wurde. Ein entsprechender Nachweis ist beim Einlass in das Kreishaus vorzulegen. „Wir bitten, diese Regelungen zu beachten“, so Handermann.
Dies gilt auch für alle Anliegen in der Kfz-Zulassungsstelle, die früher unkompliziert im Servicebüro des Kreishauses erledigt werden konnten, wie zum Beispiel die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs, eine Namensänderung und ähnliches. Egal um welche Angelegenheit es geht, grundsätzlich muss vorher ein Termin vereinbart werden. Deshalb verweist die Leiterin der Abteilung Straßenverkehr beim Kreis Höxter, Elisabeth Scheel, auf die verschiedenen Möglichkeiten der Terminvereinbarung. Möglich ist das über ein Online-Formular auf der Homepage des Kreises (www.kreis-hoexter.de) oder per E-Mail an:
Die Terminbestätigungen erfolgen per Mail und sollten als Beleg vorgezeigt werden können.