NRW (red). Staatssekretär Dr. Bottermann: „Der Kontakt mit den Raupen birgt schwere gesundheitliche Risiken. Der neue Leitfaden bündelt den aktuellen Stand des Wissens und gibt den Kommunen und beteiligten Institutionen praxisnahe Hilfestellung.“
Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen hat einen Praxisleitfaden zum Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner veröffentlicht. Im Frühjahr schlüpfen die Raupen dieses Nachtfalters, deren Brennhaare ab Mai zu entzündlichen Hautreizungen und Atembeschwerden führen können.
„Der Kontakt mit den Raupen des Eichenprozessionsspinners birgt schwere gesundheitliche Risiken. Gleichzeitig unterstützen die Klimaveränderungen ihre Ausbreitung. Der neue Leitfaden bündelt den aktuellen Stand des Wissens und gibt praxisnahe Hilfestellung beim Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner“, erläutert Dr. Heinrich Bottermann, Staatssekretär im Umweltministerium Nordrhein-Westfalen.
Der Eichenprozessionsspinner bevorzugt warme und besonnte Bereiche. Daher kommt er häufig auch an Einzelbäumen und Waldrändern im städtischen Umfeld vor. „Die Kommunen und beteiligten Institutionen haben die Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie für den Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner intensiv unterstützt. Hierfür bin ich sehr dankbar, denn der Eichenprozessionsspinner benötigt ein abgestimmtes Vorgehen“, so Bottermann.
Zu den im Leitfaden vorgestellten Maßnahmen gehören die Förderung von Vögeln und anderen natürlichen Gegenspielern, der Einsatz von Fallen, das Entfernen der Gespinstnester und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden, der jedoch nur in einem begrenzten Zeitfenster möglich ist. Darüber hinaus gibt der Leitfaden Empfehlungen zur Staffelung der Maßnahmen je nach Gefährdung, zur richtigen Schutzausrüstung und zu Warnhinweisen für die Öffentlichkeit.
Die Ministerien raten dringend dazu, sich von den Raupen, deren Nestern und Häuten fernzuhalten. Auch sollten, etwa im heimischen Garten, keine Gegenmaßnahmen auf eigene Faust durchgeführt werden. Für das Entfernen der Nester im öffentlichen Raum beauftragen die Kommunen Spezialfirmen. Sofern ein Befall im privaten Garten oder Wald zu beobachten ist, sollten auch hier vom Eigentümer Spezialfirmen beauftragt werden. Ungeachtet dessen sollte das Ordnungsamt der zuständigen Kommune informiert werden, damit die befallenen Stellen von den Kommunen kartiert werden können. Einige Kommunen haben für die Meldung von Vorkommen des Eichenprozessionsspinners bereits Online-Portale eingerichtet.
Die Erarbeitung eines Leitfadens wurde bereits im vergangenen Jahr nach einem Fachgespräch vereinbart. Im März trafen sich Umweltministerium, Gesundheitsministerium, Kommunen, Landwirtschaftskammer und Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen in Lüdinghausen, um mögliche Maßnahmen und ein gemeinsames Vorgehen zu beraten.
Download des Praxisleitfadens
Der Leitfaden „Überwachung, Bekämpfung und Beseitigung des Eichenprozessionsspinners (EPS) – Ein Praxisleitfaden für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen“ steht unter folgendem Link zum Herunterladen zur Verfügung: https://url.nrw/eps_leitfaden
Bei Verdacht eines Gifthaarkontakts empfehlen die Gesundheitsbehörden folgende Maßnahmen:
- Sofortiger Kleiderwechsel und der Versuch, mit einem Klebeband vorhandene Brennhaare von der Haut abzunehmen
- Duschbad mit Haarwäsche
- Bei Augenbeteiligung das Spülen mit Wasser
- Bei ausgeprägten Symptomen ärztliche Hilfe aufsuchen
- Hautreaktionen können lokal symptomatisch mit mittelstark bis stark wirksamen Kortikosteroiden behandelt werden
- Bei Bindehautentzündung Augentropfen, die auch ein Antiseptikum enthalten
- Gegen den meist stark ausgeprägten Juckreiz sind orale Antihistaminika hilfreich
- Bei respiratorischen Symptomen (asthmaartige Beschwerden) ist der Einsatz von geeigneten Medikamenten in Form von Dosier-aerosolen indiziert
- Schwerere Verläufe können eine systemische Kortikosteroidtherapie notwendig machen