Kreis Höxter (red). In den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege soll ab dem 8. Juni wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb beginnen. Um Familien in der Corona-Krise weiter zu entlasten, brauchen Eltern für Juni und Juli nur die Hälfte der Beiträge zu bezahlen. Darauf haben sich die kommunalen Spitzenverbände mit dem Land Nordrhein-Westfalen geeinigt. Auch im Kreis Höxter wird diese Regelung umgesetzt.
„Solange es keinen Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung gibt, können auch keine vollen Beiträge erhoben werden“, begrüßt Landrat Friedhelm Spieker die Einigung von Land und Kommunen, die Beiträge bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahrs Ende Juli zu halbieren.
Aufgrund der kurzfristigen Information des Landes hatten die Städte nicht viel Zeit, die Umsetzung auf den Weg zu bringen. „Die Eltern können sich aber darauf verlassen, dass die Beitragsermäßigung so schnell wie möglich bei ihnen ankommt“, erklärt der Leiter des Fachbereichs Familie, Jugend und Soziales beim Kreis Höxter, Klaus Brune.
So werden die Elternbeitragsfestsetzungsstellen der Städte Bad Driburg, Willebadessen, Borgentreich und Beverungen jeweils bereits zum 1. Juni und 1. Juli die halbierten Kita-Beträge einziehen. In den Städten Brakel, Warburg, Höxter, Nieheim, Steinheim und Marienmünster werden aufgrund der dort verwendeten Software die halbierten Kita-Beträge für Juni und Juli zusammen eingezogen mit einer einmaligen Abbuchung zum 1. Juli. Die Abbuchung der halbierten Elternbeiträge für Kinder, die in Tagespflege betreut werden, erfolgt einheitlich jeweils zum 1. Juni und 1. Juli.
Eltern, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen nicht tätig werden. Die Halbierung der Beiträge wird für sie entsprechend angepasst. Die übrigen Eltern, die ihre Beiträge per Überweisung oder Dauerauftrag zahlen, werden gebeten, für die Monate Juni und Juli jeweils nur die Hälfte des Beitrags zur Zahlung anzuweisen.
Durch Aushänge in den Kitas, Veröffentlichungen in den lokalen Medien und per E-Mail werden die Eltern informiert, wie die Beitragsermäßigung für die Kita in ihrer Stadt umgesetzt wird.