Kreis Höxter (red). Nach der Kommunalwahl am 13. September wird auch der Jugendhilfeausschuss des Kreises Höxter neu gebildet. Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl als stimmberechtigtes und stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss können von den anerkannten Verbänden, freien Vereinigungen, Initiativen und Gruppen bis zum 18. September 2020 beim Kreis Höxter eingereicht werden.
Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen nicht Mitglieder oder Mitarbeiter der anerkannten freien Träger sein. Sie müssen jedoch in den Kreistag wählbar sein. Das heißt, dass sie mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten im Kreis Höxter haben müssen.
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe im Kreis Höxter, insbesondere mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien. Mit Anregungen und Vorschlägen unterstützen die Ausschussmitglieder die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, die Jugendhilfeplanung und die Förderung der freien Jugendhilfe. Dem Jugendhilfeausschuss gehören Mitglieder des Kreistages an sowie vom Kreistag gewählte Bürgerinnen und Bürgern, die in der Jugendhilfe erfahren sind, und vom Kreistag gewählte Personen, die von den im Kreisgebiet tägigen anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe für die Wahl vorgeschlagen wurden. Für sechs der 15 stimmberechtigten Mitglieder haben sie Vorschlagsrecht.
Die Wahlvorschläge sind einzureichen beim Kreis Höxter, Abteilung Soziale Dienste, Moltkestr. 12, 37671 Höxter oder per E-Mail an
Wer Fragen hat, wendet sich beim Kreis Höxter an Sandra Freitag oder Jessica Erkeling, Telefon 05271/965-3335.