Kreis Höxter (red). Es bleibt dabei: Wer nachts ein Taxi benötigt, muss dieses bis spätestens 22 Uhr vorbestellen. Wie der Kreis Höxter mitteilt, sind die Taxiunternehmer im Kreisgebiet nach wie vor von der Betriebs- und Bereitstellungspflicht für Taxen in der Nacht befreit.
„Aufgrund der aktuellen Situation der Corona-Pandemie und der wieder ansteigenden Infektionen ist die Nachfrage nach Personenbeförderungsaufträgen immer noch sehr verhalten“, erläutert Matthias Kämpfer vom Kreis Höxter, Leiter des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Straßenverkehr. „Die Betriebspflicht der Taxen bleibt daher insbesondere im Hinblick auf das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. Oktober eingeschränkt.“ Das bedeutet, dass für Taxifahrten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr des Folgetages eine Vorbestellung bis 22 Uhr erforderlich ist.