Höxter (r). Mit Blick auf das anhaltende Winterwetter weist die Stadt Höxter die Grundstückseigentümer auf ihre Räum- und Streupflicht hin. Zur Vermeidung von Stürzen und Unfällen ist jeder Eigentümer verpflichtet, den Gehweg entlang seines Grundstücks von Eis und Schnee freizuhalten. Die Räum- und Streupflicht gilt auch für an das Grundstück angrenzende Bushaltestellen.
In der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr am nächsten Morgen zu entfernen. Der Schnee ist hierbei so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr nicht mehr als unvermeidbar gefährdet und behindert wird.
Die Stadt Höxter bittet alle Grundstückseigentümer der Räum- und Streupflicht nachzukommen und weist darauf hin, dass das Nichterfüllen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer entsprechenden Geldbuße geahndet werden kann. Darüber hinaus können die Grundstückseigentümer bei Stürzen oder Unfällen schadenersatzpflichtig gemacht werden. Weitere Informationen zum Winterdienst in der Stadt Höxter sind auf der städtischen Homepage unter folgendem Link erhältlich. Darüber hinaus steht die Abteilung Ordnung für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.