Kreis Höxter (r). Wegen der deutschlandweit auftretenden Geflügelpest musste das Geflügel auch im Kreis Höxter mehr als zwei Monate lang im Stall bleiben. Ab Montag, 17. Mai, hebt der Veterinärdienst des Kreises die Stallpflicht für das gesamte Kreisgebiet auf. Hintergrund ist ein aktueller Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, mit dem die bislang geltenden landesweiten Vorgaben für die Aufstallung von Geflügel für den gesamten Regierungsbezirk Detmold aufgehoben werden.
„Hier im Kreis Höxter sind bislang keine Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln oder Hausgeflügel aufgetreten. Die Situation hat sich in den letzten Wochen auch regional entspannt. Hierbei spielt sicherlich auch eine Rolle, dass der Erreger bei den steigenden Temperaturen in der Außenwelt schneller inaktiviert wird. Auch im Nachbarkreis Paderborn wurden in den letzten Wochen keine neuen Ausbrüche mehr festgestellt. Die kreisweite Aufhebung der Stallpflicht ist daher zum jetzigen Zeitpunkt vertretbar“, teilt der Leiter des Veterinärdienstes, Dr. Jens Tschachtschal, mit.
„Generell kann allerdings noch keine Entwarnung gegeben werden. In anderen Regionen Deutschlands wurde der Erreger auch aktuell nachgewiesen. Geflügelhalter sind daher weiterhin angehalten, ihre Tiere genau zu beobachten und erhöhte Verluste tierärztlich abklären zu lassen. Auch sind weiterhin Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Hierzu gehört unter anderem, dass die Fütterung und Tränkung von Geflügel sowie die Lagerung von Einstreu und Futter so erfolgt, dass Wildvögel hierzu keinen Zugang haben.“
Die Stallpflicht ist in den vergangenen Monaten insbesondere für die Halter von Legehennen, die Freilandeier produzieren, aber auch für alle Hobbyhalter von Geflügel aus Tierschutzgründen problematisch gewesen.
Im Kreis Höxter wird derzeit in gut 800 Betrieben knapp eine Millionen Stück Geflügel gehalten. Beim überwiegenden Teil dieses Geflügels handelt es sich allerdings um Mastgeflügel, das generell im Stall gehalten wird.