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Samstag, 30. November 2024 Mediadaten
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Diese Winkraftanlagen befinden sich bereits zwischen Fürstenau und Hohehaus, nun solle wahre Giganten in die Landschaft gesetzt werden, die höher als der Köterberg sind ufeff

Fürstenau (red). Der Kreis Höxter hat Anfang Juli Windkraftanlagen bei Fürstenau mit einer Gesamthöhe von fast 230 Metern genehmigt, die damit höher als der Köterberg sind. Nach Meinung von Ferdinand Welling, dem Vorsitzenden der Bürgerinitiative „Gegenwind Köterbergland“, gefährde diese Genehmigung die Anerkennung Corveys als Weltkulturerbe. Die Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt sehen vor, dass „eine Pufferzone das unmittelbare Umfeld des angemeldeten Gutes, wesentliche Sichtachsen und andere Gebiete oder Merkmale umfassen sollte, die eine wichtige praktische Rolle spielen, um das Gut und seinen Schutz zu unterstützen“, wie Welling aus der Richtlinie zitiert.

Welling führt weiter aus: Auch habe der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen schon 2019 der Planung der Windkraftanlagen nicht zugestimmt, unter anderem da auch das damalige Fach-Gutachten eine methodisch exakte Prüfung nach dem für eine Welterbestätte relevanten „ICOMOS-Schema“ nicht durchgeführt habe. Die ICOMOS nimmt Aufgaben als Berater-Organisation der UNESCO gemäß der Welterbekonvention von 1972 wahr. Das Deutsche Nationalkomitee von ICOMOS setzt sich auf überregionaler und internationaler Ebene für die Erhaltung von Denkmälern, Ensembles und Kulturlandschaften ein. „Die Genehmigungen scheinen nun auch möglichst schnell gekommen zu sein, bevor noch das schon beschlossene ´Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen´ in Kraft tritt, nach dem privilegierte Windkraftanlagen mindestens Tausend Metern Abstand zu Wohngebieten einhalten müssen. Denn gerade bei den jetzt am 06. Juli 2021 genehmigten drei Anlagen ist das nicht der Fall“, so Ferdinand Welling. Dazu wird der Vorsitzende der Bürgerinitiative konkret: Die Anlage mit dem Namen „MO4n“ habe ca. 819 Meter Abstand zu Hohehaus, „MO2n“ und „MO9n“ haben laut Welling ca. 968 und 983 Meter Abstand zur Wohnbebauung in Fürstenau.

Auch die Stadt Höxter spreche sich gegen die Windkraftanlagen aus, weil die Gefahr bestünde, die Anerkennung des Weltkulturerbes zu verlieren. Eine geordnete Ausweisung von geeigneten Flächen für die Windkrafterzeugung stehe da noch aus. Insbesondere die Haltung des Landes zu den Abständen möchte auch die Stadtverwaltung noch abwarten, um endlich Planungssicherheit zu bekommen, wie Welling erklärt. Seitens des Ministeriums wurde angeregt, ein Gutachten zur Verträglichkeit der Welterbestätte mit den Windenergieanlagen zu beauftragen und mit dem Antragsteller eine Aussetzung der erteilten Genehmigungen für die nächsten zwei Monate zu erwirken. Das zeigt doch die landesweite Bedeutung dieser Entscheidung. Sollen denn das Land und der Kreis Höxter auf die Würdigung und die damit verbundenen Fördergelder zum Erhalt der historisch überaus bedeutsamen Welterbestätte zugunsten des Wirtschaftsprojektes eines Betreibers verzichten? Die schon geflossenen knapp drei Millionen an Fördergeldern müssten dann sicher aus der Tasche der Steuerzahler zurückgezahlt werden“.

Foto: red

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