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Dienstag, 05. November 2024 Mediadaten
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NRW (red). 90,4 Millionen Euro werden im Land Nordrhein-Westfalen für ein weiteres Lüftungsprogramm für Kindertageseinrichtungen und Schulen zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist der Abschluss einer Bund-Länder-Vereinbarung, die noch aussteht. Die Bundesregierung hatte am 14. Juli 2021 entschieden, sich an Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit Sars-CoV-2 in gemeinschaftlich genutzten Räumen der Kategorie 2 (Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit) finanziell zu beteiligen.

Das Land Nordrhein-Westfalen und die Kommunen haben bereits seit Sommer 2020 ein sogenanntes „Multi-Barrieren-System“ in Schulen errichtet: Hierzu gehört auch die Ausstattung von 5.500 Schulräumen mit mobilen Luftreinigungsgeräten oder einfachen baulichen Maßnahmen zur Erhöhung des Luftaustausches in den Räumen.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Die Schulen in Nordrhein-Westfalen sind sichere Orte für unsere Kinder. Dies ist uns durch die gute Zusammenarbeit mit den Kommunen gelungen. Dazu haben auch die schnelle Umsetzung des Lüftungsprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen sowie bauliche Maßnahmen zum besseren Lüften im Frühjahr 2021 beigetragen. Nordrhein-Westfalen ist eines der wenigen Länder, die die Kommunen bei der Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten schon jetzt unterstützt haben. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen steht in den Startlöchern, die Bundesvorgaben unverzüglich in ein Lüftungsprogramm II umzusetzen. Dazu braucht es noch die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern: Wir haben dem Bund klargemacht, dass er jetzt schnellstmöglich mit den Ländern eine Einigung erzielen muss, damit die Städte und Träger Klarheit bekommen, was gefördert werden kann und was nicht. Aber eines muss allen klar sein: Mobile Luftreinigungsgeräte sind kein Ersatz für das natürliche Lüften.“

Pit Clausen, Vorsitzender des Städtetages NRW und Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld: „Die Städte tun, was hilft, um im kommenden Schuljahr einen sicheren Schulbetrieb zu gewährleisten: regelmäßiges Lüften mit offenen Fenstern, regelmäßiges Testen und das Tragen von Masken sind wichtig. Und schließlich können mobile Lüftungsgeräte in schlecht zu belüftenden Schulräumen die Luftqualität zusätzlich verbessern. Einige Städte haben diese Klassenzimmer bereits mit Luftfiltern ausgestattet, in anderen laufen die Ausschreibungen. Damit folgen die Städte der Empfehlung von Virologen und vom Umweltbundesamt. Die Städte brauchen dafür die Fördermittel von Bund und Land.“

Dr. Eckhard Ruthemeyer, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen und Bürgermeister der Stadt Soest: „Die Sorgen der Eltern vor dem Herbst können wir gut verstehen. Auch die Kommunen wollen einen möglichst sicheren Schul- und Kitabetrieb. Unverzichtbar bleiben dafür Testen, Maskentragen und regelmäßiges Lüften. In Räumen, die nicht auf natürlichem Wege belüftet werden können, bieten mobile Filter möglicherweise eine sinnvolle Ergänzung. Viele Kommunen mit Klassenräumen der Kategorie 2 haben deswegen schon von dem Förderprogramm des Landes Gebrauch gemacht. Die weiteren Hilfen durch Bundes- und Landesregierung begrüßen wir, auch wenn eine flächendeckende Ausstattung mit mobilen Luftfiltern nicht vorgesehen ist. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas niemals 100-prozentig infektionsfrei sein können.“

Thomas Hendele, Präsident des Landkreistages Nordrhein-Westfalen und Landrat im Kreis Mettmann: „Dass Bund und Land zur Absicherung des Präsenzbetriebs in Schulen und Kitas an einem Strang ziehen, ist natürlich zu begrüßen. Seit Mitte Juli sind die Grundsatzbeschlüsse in der Welt. Ich erwarte aber, dass der Bund nun schnellstmöglich die Verwendung der Mittel mit den Ländern regelt. Die Ferien in NRW sind so gut wie vorbei. Den Schulträgern bleiben nicht einmal mehr zwei Wochen, um zum Schulstart gerüstet zu sein."

Definition der Kategorie-2-Räume: „Kategorie 2“-Räume in Schulen und Kindertagesbetreuung sind Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt).

Hintergrund: Im Rahmen des Lüftungsprogramms I des Landes Nordrhein-Westfalen für Schulen und Sporthallen sind Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von rund 19,9 Millionen Euro eingegangen. Bewilligt wurden rund 14.798.000 Euro. Davon bis dato ausgezahlt wurden rund 12.890.000 Euro. (Stand: 5. August 2021)

Das Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen sah vor, dass für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können, insbesondere der Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte finanziell unterstützt wurde. Zuwendungsfähig waren auch einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstungsmaßnahmen an Fensteranlagen.

Im Sommer 2020 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit den Schulen und den Städten und Gemeinden die Belüftungssituation in den Schulen analysiert. Aus der Analyse ging hervor, dass die Städte und Gemeinden sehr verantwortungsvoll mit der damaligen Aufgabenstellung „Schulbetrieb im Herbst/Winter 2020“ umgegangen sind und auch weiter umgehen.

Zusätzlich zum Lüftungsprogramm I des Landes Nordrhein-Westfalen wurden in den Schulen bauliche Maßnahmen ergriffen und pragmatische Lösungen vor Ort im Zusammenwirken mit dem Schulpersonal gefunden. Beispiel: Es wurden Lösungen gefunden, wenn Fenster aufgrund der notwendigen Absturzsicherung bei Räumen oberhalb des Erdgeschosses nicht geöffnet werden konnten. Des Weiteren wurden bauliche Maßnahmen ergriffen, zum Beispiel der Austausch ganzer Fensteranlagen.

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