NRW (red). Nordrhein-Westfalen will den Weg einer nachhaltigen Nutztierhaltung forcieren und geht beim Thema Tierwohl weiter voran. Hierzu hat das Landeskabinett die Einbringung eines „Gesetzentwurfes zur Beförderung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung“ in das Bundesratsplenum am 11. Februar beschlossen. Mit dem Gesetz sollen unter anderem Stallumbauten erleichtert, Regelungslücken geschlossen und baurechtliche Hürden abgebaut werden.
Hierzu erklärt Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser: „Die Betriebe stehen in den Startlöchern, ihr Engagement wird heute oftmals noch durch Vorgaben ausgebremst. Dies müssen wir vereinfachen und Landwirtinnen und Landwirte in die Lage versetzen, den Umbau zu mehr Tierwohl einfacher zu realisieren. Mit der Bundesratsinitiative wollen wir die Stallbaubremse lösen und genehmigungsrechtlich Türen öffnen, damit die Umstellung unserer Nutztierhaltung auf Tierwohl in der Fläche vorankommt.“
Mit der Zukunft der Nutztierhaltung beschäftigt sich am Mittwoch und Donnerstag (19. bis 20. Januar 2022) auch die Amtschefkonferenz der Agrarministerinnen und -minister. Auf Initiative Nordrhein-Westfalens soll unter anderem ein Beschluss zur Ausgestaltung von tiergerechten Außenklimaställen für Schweine im Rahmen der Auslegung einer Tierwohl-Begünstigungsklausel in der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) beschlossen werden.
Weiterhin soll ein Beschluss zum Thema "Umbau der Nutztierhaltung" gefasst werden, mit dem die Beschlüsse der "Borchert-Kommission" gestärkt und deren konkrete Umsetzung weiter vorangetrieben werden soll. „Flankierend zu unserer Bundesratsinitiative muss der Tierwohlprozess auf Bundesebene weiter vorangebracht werden. Der Bund muss die vom Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung vorgeschlagenen Maßnahmen jetzt umsetzen, um den tierhaltenden Betrieben Zukunftsperspektiven und die notwendige Planungssicherheit zu geben“, so Heinen-Esser.
Die Details der nordrhein-westfälischen Bundesratsinitiative für ein „Tierwohl-Artikelgesetz“ wird das Ministerium in dieser Woche am Donnerstag, 20. Januar 2022, im Rahmen einer Fachveranstaltung vorstellen. Der Gesetzentwurf besteht aus drei Paketen:
Erstes Kernstück ist ein eigenständiges Tierwohlgesetz. Damit soll erstmals die Grundlage dafür geschaffen werden, dass einheitlich und zudem rechtsübergreifend klargestellt wird, was unter „Tierwohl“ zu verstehen ist und dies insofern einheitlich ausgelegt wird.
Ergänzungen im Baurecht:
Einfügung einer Öffnungsklausel für Tierwohlställe generell; diese Öffnungsklausel gilt tierartübergreifend.
„Altställe“, die nicht mehr für die Tierhaltung genutzt werden, verlieren ab 7 Jahren ihre Betriebserlaubnis und gelten damit nicht mehr als aktiv geführtes Stallgebäude. Dies schafft Entlastung bei der immissionsschutzrechtlichen „Vorlastberechnung“ und damit Entwicklungspotenzial für verbleibende Betriebe.
Anpassungen im Naturschutzrecht, so dass bei der behördlichen Abwägung mit Belangen des Naturschutzes auch das Tierwohl stärker Berücksichtigung findet. Einen automatischen „Tierwohlvorrang“ wird es aber nicht geben.
„Mit der nordrhein-westfälischen Bundesratsinitiative legen wir in behördlicher Hinsicht das Fundament, damit anpassungswillige Landwirte die dazu notwendigen behördlichen Genehmigungen erhalten können. Das langwierige Genehmigungsverfahren bei unserem Projekt „Stall der Zukunft“ hat deutlich gemacht, wo Probleme liegen“, so Heinen-Esser.
Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, dass Betriebe, die besonders umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren umsetzen, langfristige Perspektiven für Investitionen erhalten. Faire Preise und die Einführung eines staatlichen Tierwohlkennzeichens sind entscheidende Grundlagen, damit Verbraucher sich bewusst und verantwortungsbewusst entscheiden können. Die im Januar 2020 gestartete nordrhein-westfälische Strategie für eine nachhaltige Nutztierhaltung ist beispielgebend auch für andere Bundesländer. Im vergangenen Jahr startete in mehreren Kommunen die neue Tiergesundheitsdatenbank des Landes.
Möglichkeit zur Teilnahme an der Fachveranstaltung
Die Vorstellung und Diskussion des Entwurfs für ein „Tierwohl-Artikelgesetz“ findet digital im Rahmen einer Videokonferenz statt, an der auch Ministerin Ursula Heinen-Esser teilnehmen wird. Gerne sind auch Medienvertreterinnen und –vertreter herzlich zur Teilnahme eingeladen. Sofern Sie Interesse haben, wenden Sie sich bitte an