Kreis Höxter (red). Im Stadtgebiet Brakel wurde ein verendeter Kranich aufgefunden, bei dem der Erreger der Geflügelpest, Aviäre Influenzavirus, nachgewiesen wurde. Das ergab eine Untersuchung des Chemische- und Veterinäruntersuchungsamts Detmold. Der Befund muss noch vom Nationalen Referenzlabor abschließend bestätigt werden. Der Veterinärdienst des Kreises Höxter ruft deshalb alle Geflügelhalter nochmals zu erhöhter Vorsicht auf. „Mit weiteren Fällen auch hier in der Region müssen wir rechnen“, erklärt der Leiter des Veterinärdienstes des Kreises Höxter, Dr. Jens Tschachtschal.
Um ein Überspringen des Erregers von Wildvögeln auf Haus- und Nutzgeflügel zu verhindern, müssen alle Betreiber von privaten und gewerblichen Geflügel- und Vogelhaltungen bereits im Vorfeld dafür Sorge zu tragen, das Risiko einer Einschleppung zu verhindern. Das gilt auch für Kleinsthaltungen mit nur wenigen Geflügeltieren. „Die Halter stehen in der Verantwortung, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und einzuhalten“, so Dr. Tschachtschal. Ziel ist es, Kontakte von Geflügel in Tierhaltungen und Wildvögeln zu verhindern.
Haus- und Nutzgeflügel dürfen deshalb nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Sie dürfen nicht mit Oberflächenwasser versorgt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind. Es wird empfohlen, Geflügelställe nur mit sauberen Schuhen zu betreten und sehr sorgsam alle Hygieneregeln einzuhalten.
Auch wenn keine unmittelbare Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht, sollten verendete Vögel generell nur unter Einhaltung der allgemeinen Hygienevorgaben und mit Handschuhen angefasst werden.
„Wir empfehlen Geflügelhaltern im Kreis Höxter in der aktuellen Situation bis auf weiteres eine freiwillige Aufstallung des Geflügels. Ob eine verbindliche Stallpflicht notwendig ist, wird vom Fortgang des Geschehens abhängen“, erklärt Dr. Tschachtschal.