Kreis Höxter (red). Am 1. August tritt das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs in Kraft. Es betrifft subsidiär Schutzberechtigte – also Geflüchtete, denen ernsthafter Schaden zum Beispiel durch Folter oder Verfolgung drohen würde, wenn sie in ihr Herkunftsland zurückkehren würden.
Mit dem neuen Gesetz kann Mitgliedern der Kernfamilie solcher Schutzberechtigten der Nachzug nach Deutschland aus humanitären Gründen gewährt werden, ein genereller Anspruch besteht jedoch nicht. Der Antrag auf Familiennachzug muss durch die im Ausland lebenden Familienangehörigen bei der jeweiligen deutschen Botschaft gestellt werden.
Mitglieder der Kernfamilie sind Ehepartner, wobei die Ehe in der Regel vor der Flucht geschlossen worden sein muss, minderjährige ledige Kinder sowie Eltern minderjähriger Kinder, wenn sich kein sorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält. Der Nachzug ist auf bundesweit 1.000 Personen pro Monat begrenzt. Die Bestimmung der monatlich 1.000 nachzugsberechtigten Personen erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt.
Ausführliche Informationen über die zuständigen Stellen, das Verfahren sowie zur Terminvergabe bei den Botschaften sind über die Homepage des Kreises unter dem Link www.kreis-hoexter.de/3050 abrufbar.